Königin Maria von Ungarn erteilte 1524 den Ruster Weinbauern das Recht, Ihre Weinfässer mit einem Brandeisen „R“ zu kennzeichnen. Das „R“ stellte also in dieser Zeit bereits einen gewissen Markenschutz und eine Herkunftsbezeichnung der Ruster Weine dar.
Im Jahre 1681 hat sich die Stadt Rust mit dem „Ruster Ausbruch“ das freie Stadtrecht erkauft. Kaiser Leopold I. erhob den „Markt Rust“ zur „Freistadt Rust“ und kassierte dafür kräftig. 500 Eimer Ruster Ausbruch (ca. 28.000 Liter) vom wertvollen Botrytis-Wein und eine Zugabe von 60.000 Gulden in Gold wurden von den Stadtvätern und den Winzern an die Habsburger gezahlt. Die Winzer-Familie Schandl gehört seit 1741 zur Gemeinde und unser Weingut gehört damit zu den ältesten Traditionsbetrieben im Ort und so ist es für uns eine Selbstverständlichkeit das Kulturgut „Ruster Ausbruch“ zu pflegen.
Die Ruster Weinbauern wollen das ursprüngliche und traditionelle Wissen rund um die Herstellung des Ruster Ausbruchs erhalten.
Ziel dieser Gemeinschaft ist es die lange Tradition des Ruster Ausbruchs auch in Zukunft weiterzuführen und diese noch zu verbessern.
Steff Hengge|12. Juli 2023
Eine wertvolle Arbeit, die ihr da mit dem Cercle auf euch nehmt!
Ich wünsch euch weiterhin so gutes Gelingen und dass ihr den Schutz für den Ausbruch erhaltet. Oder gibt es den inzwischen sogar – ich seh gerade, dass der Artikel von 2017 ist 🙂
Elle Schandl|18. August 2023
Hallo du Liebe,
habe gerade erst gesehen, dass du geschrieben hast. Da hast du natürlich recht. Mittlerweile haben wir eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Ich habs ein bisschen umgeschrieben.
Bussi